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Abgrenzung Voll- und Minderkaufmann; Haftung der Gesellschafter einer OHG als Bürgen und Zahler; Auskunftsanspruch des Bürgen gegenüber Kreditgeber

WirtschaftsrechtJudikatur WirtschaftsrechtRdW 1989, 363 Heft 11a v. 1.11.1989

ABGB § 1175, 1357, 1358, 1364

HGB: §§ 1 Abs 2 Z 5, 4, 105, 123 Abs 2, 124 Abs 1, 128.

Auch im österr. Rechtsbereich ist die Abgrenzung zwischen Voll- und Minderkaufleuten nach „Art“ und „Umfang“ ihres Gewerbebetriebes vorzunehmen (hier: Omnibusunternehmen).

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