EStG § 27 Abs 2 Z 1
KStG § 8 Abs 2
Verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) auf Gesellschaftsebene ist eine durch die Gesellschaftsposition eines Gesellschafters ausgelöste und bei der Kapitalgesellschaft eingetretene Vermögensverminderung (verhinderte Vermögensvermehrung), soweit sie das Einkommen der Gesellschaft vermindert. Sie setzt nicht notwendigerweise eine Bereicherung des Gesellschafters voraus. Dies macht das Beispiel einer unangemessenen hohen Pensionszusage gegenüber einem Gesellschafter-Geschäftsführer deutlich.