ABGB: § 1014 DHG: § 2
Verursacht ein Lehrling im Zuge einer ihm aufgetragenen Besorgungsfahrt mit dem Dienstfahrrad einen Verkehrsunfall, bei welchem durch Kollision ein Schaden am PKW eines anderen Verkehrsteilnehmers entsteht, so liegen die Voraussetzungen für die verschuldensunabhängige Haftung des Arbeitgebers für den „arbeitsadäquaten“ Sachschaden vor.