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International-privatrechtliche Anknüpfung bei Wechselübereignung; Einwendungen bei verstecktem Inkassoindossament

WirtschaftsrechtJudikatur WirtschaftsrechtRdW 1989, 329 Heft 10 v. 1.10.1989

IPRG §§ 36, 45

WG: Art 18 Abs 2, 93

Die Übereignung des Wechsels vom Annehmer an den ersten Wechselnehmer ist nach § 36 IPRG anzuknüpfen, nach § 45 IPRG die Zweckwidmungsvereinbarung der Wechselübereignung.

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