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Abberufung eines GmbH-Geschäftsführers infolge Sonderrechtes

WirtschaftsrechtJudikatur WirtschaftsrechtRdW 1989, 328 Heft 10 v. 1.10.1989

GmbHG §§ 16 Abs 2, 50 Abs 4

Übt der Geschäftsführer einer GmbH seine Tätigkeit - zulässig - auf Grund eines ihm eingeräumten Sonderrechtes aus, kann er von der Generalversammlung nicht ohne seine Zustimmung abberufen werden; seine Abberufung könnte nur im Wege des § 16 Abs 2 GmbHG durch Klage erfolgen.

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