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Auch vom Arbeitgeber zu Unrecht nicht lohnversteuerte Bezugsteile sind bei einer Veranlagung des Arbeitnehmers miteinzubeziehen

SteuerrechtJudikatur SteuerrechtRdW 1988, 369 Heft 9 v. 1.9.1988

EStG §§ 41 Abs 4, 82

Lohnsteuerpflichtige Bezüge, von denen zu Unrecht keine LSt einbehalten wurde, können im Rahmen einer Veranlagung des Arbeitnehmers auch dann erfaßt werden, wenn der Arbeitnehmer nach § 82 Abs 2 EStG nicht herangezogen werden kann.

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