EStG §§ 2, 28
BAO §§ 22, 23
Sieht ein Mietvertrag die Verpflichtung des Mieters (hier: der Lebensgefährtin des Bf) vor, neben einer geringen Grundmiete alle vom Vermieter steuerlich absetzbaren Aufwendungen hinsichtlich dieser Wohnung (anteilige Zinsen, AfA, Reparaturkosten etc) zu tragen, sodaß ein Verlust aus dem Mietobjekt begrifflich ausgeschlossen wäre, und wird diesem wesentlichen Vertragsinhalt aber tatsächlich nicht entsprochen, so kann ein Scheinvertrag angenommen werden.