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Arbeiterkammerzugehörigkeit leitender Angestellter

ArbeitsrechtJudikatur ArbeitsrechtRdW 1988, 360 Heft 9 v. 1.9.1988

AKG § 5 Abs 2 lit b

In die Kategorie der leitenden Angestellten iSd § 5 Abs 2 lit b AKG sind nur Angestellte einzubeziehen, die regelmäßig unter eigener Verantwortung bedeutsame und echte unternehmerische Leitungsaufgaben auf bestimmten (Teil-)Gebieten, wie die organisatorische, personelle, kaufmännische, wirtschaftliche, technische oder wissenschaftliche Führung des Unternehmens, mit einem erheblichen eigenen Entscheidungsspielraum wahrnehmen.

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