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Klagslegitimation von Verwertungsgesellschaften, „AKM-Vermutung“

WirtschaftsrechtJudikatur WirtschaftsrechtRdW 1988, 353 Heft 9 v. 1.9.1988

VerwGesG 2006 §§ 1 ff

ZPO §§ 272 ff

Die AKM nimmt die Rechte am nahezu gesamten Weltrepertoire auf dem Gebiet der modernen Unterhaltungsmusik wahr. Steht fest, daß ein Veranstalter ohne Bewilligung moderne Tanz- und Unterhaltungsmusik aufgeführt hat, spricht ein Anscheinsbeweis dafür, daß der Veranstalter in die Rechte der AKM eingegriffen hat.

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