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Warnpflichten bei unwirksamer Kündigung des Versicherungsnehmers

WirtschaftsrechtMartin SchauerRdW 1988, 316 Heft 8 v. 1.8.1988

1. In der Praxis sind Fälle nicht selten, in denen der Versicherungsnehmer eine Kündigungserklärung abgibt, die den dafür im Vertrag oder Gesetz vorgesehenen Voraussetzungen nicht entspricht. Dies kann verschiedene Gründe haben. Zu den häufigsten zählen die Fristwidrigkeit (verspätete oder auch verfrühte [§ 69 ff VVG] Kündigung), Verletzung einer Formvorschrift oder das Fehlen eines Kündigungsgrundes bei der außerordentlichen Kündigung1)1)Vgl die Aufzählung bei Wriede, Wirksamkeit der unwirksamen Kündigung des Versicherungsnehmers?, VersR 1965, 9 (10)..

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