Am 6. 7. 1988 beschloß der Nationalrat die mit 292 Änderungsanordnungen umfangreichste Novellierung der Gewerbeordnung seit Erlaß des Gesetzes im Jahre 1973; sie tritt mit 1. 1. 1989 in Kraft. Durch die neuen Bestimmungen sollen - nach Aussage der RV und des AB (341 und 690 BlgNR 17. GP) - ua der Zugang zu Gewerben erleichtert, das Verfahren im gewerblichen Betriebsanlagenrecht vereinfacht und beschleunigt sowie der Umwelt- und Konsumentenschutz ausgebaut werden. Im folgenden die wesentlichen Neuerungen: