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Begünstigter Steuersatz auch bei außerbetrieblichen Einkünften

SteuerrechtReinhold ReiserRdW 1988, 300 Heft 7 v. 1.7.1988

Nach § 37 Abs 2 Z 1 EStG sind „Einkünfte, welche die Entlohnung für eine Tätigkeit darstellen, die sich über mehrere Jahre erstreckt“, mit dem ermäßigten Steuersatz zu besteuern. Der VwGH1)1)VwGH 17. 10. 1984, 84/13/0054, ÖStZB 1985, 203. schließt aus dem Ausdruck „Entlohnung“, daß außerbetriebliche Einkünfte mit Ausnahme der Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit2)2)VwGH 6. 3. 1984, 83/14/0140, ÖStZB 1984, 359; vgl dagegen Kohler, RdW 1987, 269, der die Tarifbegünstigung nur auf die „Zusammenballung stiller Reserven“ angewendet wissen möchte. von dieser Begünstigung ausgeschlossen sind.

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