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Wechsel der Gewinnermittlungsart - Steuervorteil auch für die freien Berufe

SteuerrechtRdW 1988, 299 Heft 7 v. 1.7.1988

Nach § 37 Abs 1 Z 2 EStG 1988 unterliegt der Übergangsgewinn infolge eines Wechsels der Gewinnermittlungsart weiterhin dem begünstigten Steuersatz; neu ist nur, daß der Steuerpflichtige die Gewinnermittlungsart in den letzten 7 Jahren nicht gewechselt haben darf. Mit dieser „Sperrfrist“ (Amtliche Erläuterungen) hat der Gesetzgeber gleichzeitig eingeräumt, daß ein Wechsel der Gewinnermittlungsart auch nur zum Zweck der Steuerersparnis unbedenklich ist.

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