AZG § 10 Abs 2
KV Gewerbe Eisen- und Metallverarbeitung
Die kollektivvertragliche Regelungsbefugnis des § 10 Abs 2 Satz 3 AZG bezieht sich nur auf die in Satz 2 dieser Gesetzesstelle genannte Berechnungsart, nicht aber auf die Berechnungsgrundlage oder die Höhe des Überstundenzuschlages.