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Kollektivvertragliche Verfallsklausel und Bereicherungsansprüche

ArbeitsrechtJudikatur ArbeitsrechtRdW 1988, 296 Heft 7 v. 1.7.1988

KV Eisen- und Metallindustrie: Pkt XX

Von der Verfallsklausel des Pkt XX des KV für die eisen- und metallerzeugende und -verarbeitende Industrie werden bereicherungsrechtliche Ansprüche (hier: Rückforderungsanspruch nach irrtümlicher Überzahlung) nicht erfaßt.

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