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Urlaubsentschädigung erst nach Ablauf der Wartezeit

ArbeitsrechtJudikatur ArbeitsrechtRdW 1988, 296 Heft 7 v. 1.7.1988

UrlG §§ 2 Abs 2, 9

Hat das Arbeitsverhältnis insgesamt nur 6 Monate gedauert und endet zum selben Zeitpunkt auch die Wartezeit, so fällt ein Urlaubsanspruch und damit eine Urlaubsentschädigung nicht an.

OGH 16. 3. 1988, 9 Ob A 192/87 (OLG Graz 25. 6. 1987, 7 Ra 1046/87; ArbG Klagenfurt 18. 12. 1986, 1 Cr 5/86, LG Klagenfurt 31 Cga 96/87)

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