MSchG § 15 Abs 3
Die Aliquotierungsbestimmung des § 15 Abs 3 MSchG für den Fall eines Karenzurlaubs ist bei Antritt eines Erholungsurlaubs vor Beginn der Schutzfrist nach § 3 Abs 1 MSchG nicht anzuwenden.
OGH 13. 1. 1988, 9 Ob A 502/87 (zu Feststellungsantrag gem § 54 Abs 2 ASGG)