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Haftung bei Handeln für nicht existierende GmbH

WirtschaftsrechtJudikatur WirtschaftsrechtRdW 1988, 290 Heft 7 v. 1.7.1988

GmbHG § 2

Tritt jemand als Geschäftsführer einer GmbH auf, deren Gründung nicht einmal beabsichtigt war, so ist für die Haftung des Handelnden § 2 GmbHG nicht anwendbar. Der Handelnde haftet selbst als Partei des Vertrages auf Erfüllung.

OGH 2. 3. 1988, 3 Ob 540/87

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