KSchG: §§ 9, 28 WEG: § 23 ZPO: § 226
Ersetzt der Verwender von Allgemeinen Vertragsbedingungen diese nach Abmahnung durch neue, fällt die Wiederholungsgefahr insoweit weg, als nicht die neuen AVB Bestimmungen
KSchG: §§ 9, 28 WEG: § 23 ZPO: § 226
Ersetzt der Verwender von Allgemeinen Vertragsbedingungen diese nach Abmahnung durch neue, fällt die Wiederholungsgefahr insoweit weg, als nicht die neuen AVB Bestimmungen