BewG § 64 Abs 1
Der Gerichtshof hält an seiner Rechtsprechung fest, wonach Vorsorgen für Abfertigungen am Bewertungsstichtag noch keine Verbindlichkeiten darstellen und daher für einen Schuldenabzug iSd § 64 Abs 1 BewG nicht in Betracht kommen.
BewG § 64 Abs 1
Der Gerichtshof hält an seiner Rechtsprechung fest, wonach Vorsorgen für Abfertigungen am Bewertungsstichtag noch keine Verbindlichkeiten darstellen und daher für einen Schuldenabzug iSd § 64 Abs 1 BewG nicht in Betracht kommen.