AZG § 6
AngG § 27 Z 4
1. Die im AZG vorgesehenen Möglichkeiten einer Arbeitszeitverlängerung regeln grundsätzlich nur die öffentlich-rechtliche Seite; sie geben keinen Aufschluß darüber, unter welchen Voraussetzungen der Arbeitnehmer zur Überstundenleistung verpflichtet ist.