In einem jüngst erschienenen Aufsatz (Ist die Ware nach Ablauf der „empfohlenen Aufbrauchsfrist“ mangelhaft? RdW 1987, 250) hat Iro die Meinung vertreten, daß schon das bloße Ablaufen der Aufbrauchsfrist ein Gewährleistungsmangel sei, selbst wenn das Lebensmittel noch in Ordnung ist. Iro stützt sich dabei vor allem auf zwei Argumente: Erstens sieht er die „Einhaltung der Aufbrauchsfrist“ als gewöhnlich vorausgesetzte Eigenschaft an; zweitens verneint er das Vorliegen eines offensichtlichen Mangels iSv § 928 ABGB.