UStG § 10 Abs 2 Z 5
Unter den Begriff „Überlassung der Nutzung an ... anderen Räumlichkeiten auf Grund von Nutzungsverträgen“ fällt auch die vertragliche Nutzung einer nicht bestimmten (nicht bestimmt bezeichneten) Fläche in einer Tiefgarage durch Abstellen eines Pkws, sei der Absteller ein Kurz- oder ein Dauerparker ohne bestimmten (bestimmt bezeichneten) Abstellplatz.