EStG: § 106 a
1. Hat ein Mieter einen Teil seiner Wohnung untervermietet, ist der Berechnung des Abgeltungsbetrages nur jener Teil des
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EStG: § 106 a
1. Hat ein Mieter einen Teil seiner Wohnung untervermietet, ist der Berechnung des Abgeltungsbetrages nur jener Teil des
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