EStG § 68
Die Tätigkeit eines Anästhesisten ist gegenüber der übrigen ärztlichen Tätigkeit nicht mit einer besonderen Erschwernis verbunden. Eine zuerkannte Erschwerniszulage ist somit nicht nach § 68 EStG begünstigt.
VwGH 19. 1. 1988, 85/14/0124
EStG § 68
Die Tätigkeit eines Anästhesisten ist gegenüber der übrigen ärztlichen Tätigkeit nicht mit einer besonderen Erschwernis verbunden. Eine zuerkannte Erschwerniszulage ist somit nicht nach § 68 EStG begünstigt.
VwGH 19. 1. 1988, 85/14/0124