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Beseitigung von Gesundheitsschäden idR keine Werbungskosten/Krankheitskosten als außergewöhnliche Belastung/vorbeugende Maßnahmen niemals Beseitigung eines Katastrophenschadens/Eintragungen auf der Lohnsteuerkarte immer in ihrer Gesamtheit zu prüfen

SteuerrechtJudikatur SteuerrechtRdW 1988, 181 Heft 5 v. 1.5.1988

EStG § 16, § 34, § 63

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