Beseitigung von Gesundheitsschäden idR keine Werbungskosten/Krankheitskosten als außergewöhnliche Belastung/vorbeugende Maßnahmen niemals Beseitigung eines Katastrophenschadens/Eintragungen auf der Lohnsteuerkarte immer in ihrer Gesamtheit zu prüfen
SteuerrechtJudikatur SteuerrechtRdW 1988, 181 Heft 5 v. 1.5.1988