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Steuervorteile für Agrargemeinschaften gleichheitswidrig

SteuerrechtChristl DajcRdW 1988, 177 Heft 5 v. 1.5.1988

In Tirol sind die Agrargemeinschaften vom Landesgesetzgeber in die Rechtsform der Körperschaften des öffentlichen Rechtes gekleidet worden (seit 1969, zuletzt durch § 34 Abs 3 Tiroler Flurverfassungsgesetz 1978, TLFG 1978). Daran knüpfen sich seit geraumer Zeit steuerliche Ergebnisse, die - gemessen am Grundsatz der gleichmäßigen steuerlichen Behandlung - fragwürdig sind.

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