Leitner (RdW 1987, 207 f) vertritt zur Frage, ob gesellschaftsvertragliche Verfügungsbeschränkungen den gemeinen Wert der betroffenen Anteile mindern, folgende Auffassung: Vereinbaren die Gesellschafter eine gesellschaftsvertragliche Verfügungsbeschränkung hinsichtlich ihrer Anteile, so ist diese Verfügungsbeschränkung für die Bewertung der Anteile jener Gesellschafter irrelevant, die im Zeitpunkt der Beschlußfassung Gesellschafter waren. Die gesellschaftsvertragliche Verfügungsbeschränkung mindert dagegen den gemeinen Wert der Anteile der Gesellschafter, die erst nach der Beschlußfassung über die Verfügungsbeschränkung Gesellschafter geworden sind.