AngG § 27 Z 1
Wenn ein Arbeitnehmer nur ein Gespräch über die Möglichkeit eines Arbeitgeberwechsels mit Arbeitskollegen einleitet, verletzt er die Interessen des Arbeitgebers noch nicht so schwer, daß diesem eine Aufrechterhaltung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr zumutbar ist.