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Dienstverhinderung infolge Verkehrsstörung

ArbeitsrechtJudikatur ArbeitsrechtRdW 1988, 169 Heft 5 v. 1.5.1988

ABGB: §§ 1154 b, 1155

KV Eisen/Metallindustrie (Arbeiter): Abschn XVI

1. Verkehrsstörungen, die den Arbeitnehmer ohne sein Verschulden daran hindern, den Arbeitsplatz zu erreichen, sind als Hinderungsgrund iSd § 1154 b ABGB anzusehen, auch wenn es sich dabei um eine Massenerscheinung handelt, die auch zahlreiche andere Arbeitnehmer betrifft (hier: starke Schneefälle).

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