vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Verschuldensunabhängige Garantie für pfandrechtliche Sicherstellung

WirtschaftsrechtJudikatur WirtschaftsrechtRdW 1988, 161 Heft 5 v. 1.5.1988

ABGB: §§ 451 Abs 1, 880 a, 1299, 1368

GBG §§ 13 ff

Erklärt der die Unterfertigung der Pfandbestellungsurkunde beglaubigende Notar auf Aufforderung durch den Kreditgeber diesem, er übernehme die persönliche Haftung für die Sicherstellung im gewünschten ersten Rang, so haftet er verschuldensunabhängig für den Erfolg.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!