In der Einleitung zur Richtlinie der EG über die Haftung für fehlerhafte Produkte wird ausgeführt, daß sich die Haftung nur auf bewegliche Sachen erstrecken dürfe, die industriell hergestellt wurden. Auch in den Erläuterungen zur RV des österreichischen ProdHG1) wird die Notwendigkeit des Schutzes vor den Risken der industriellen Produktion betont. Für diesen Bereich steht die Berechtigung einer verschuldensunabhängigen Haftung außer Streit2): Bei der industriellen Massenfertigung wird ganz bewußt ein gewisser Anteil fehlerhafter Produkte