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Unentgeltliche Unternehmensübertragung

SteuerrechtJudikatur SteuerrechtRdW 1988, 152 Heft 4 v. 1.4.1988

UStG § 2, § 4 Abs 7

Die Übertragung eines Unternehmens stellt dann einen unentgeltlichen - und damit nicht steuerbaren - Vorgang dar, wenn Unentgeltlichkeit das Handeln des Unternehmensübereigners bestimmt hat. Ein auffallendes Mißverhältnis zwischen Leistung (Übergabe eines Unternehmens) und Gegenleistung (hier: Ausgedinge und Schuldübernahme) spricht für das Bild einer unentgeltlichen Geschäftsübertragung.

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