AngG § 27 Z 1
Benützt ein Arbeitnehmer seine Vertrauensstellung als Leiter einer Werkstätte, Werkmeister und Lehrlingsausbilder dazu, eigenmächtig eine Privatreparatur unter Inanspruchnahme von Sachleistungen des Arbeitgebers und Arbeitsleistungen anderer Arbeitnehmer durchzuführen, so rechtfertigt dies seine Entlassung wegen Vertrauensunwürdigkeit.