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Unterhaltszahlungen an Kinder keine außergewöhnliche Belastung

SteuerrechtJudikatur SteuerrechtRdW 1988, 108 Heft 3a v. 1.3.1988

EStG § 34

Übliche Unterhaltskosten für Kinder stellen keine außergewöhnliche Belastung dar. Auch ein Mehraufwand, der nach Scheidung auf Grund der getrennten Haushaltsführung der Kindeseltern eintritt, erhöht nicht den Unterhaltsbedarf des Kindes.

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