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Restaurator ist gewerblich tätig

SteuerrechtJudikatur SteuerrechtRdW 1988, 108 Heft 3a v. 1.3.1988

EStG §§ 22, 23

Auch wenn der Restaurator bemüht sein mag, die schöpferische Tätigkeit des Künstlers geistig nachzuempfinden und gleichsam dessen Schöpfungsakt nachvollzieht, entsteht kein eigenschöpferisches Werk des Restaurators. Damit ist die Tätigkeit nicht als künstlerisch anzusehen.

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