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Einkauf von Schulzeiten als Sonderausgaben

SteuerrechtErlassrundschauRdW 1988, 106 Heft 3a v. 1.3.1988

EStG: § 18 Abs 1 Z 2

Aufwendungen für den Einkauf von Ersatzzeiten nach dem Sozialrechtsänderungsgesetz 1988 sind als Beiträge zu einer freiwilligen Weiterversicherung anzusehen. Solche Beiträge sind daher betraglich unbegrenzt als Sonderausgaben gem § 18 Abs 1 Z 2 EStG abzugsfähig.

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