EStG § 16, § 28 Abs 2
Werden in Mietgebäuden Investitionen vom Mieter durchgeführt, dann besteht grundsätzlich keine Möglichkeit einer Zehntelabsetzung beim Vermieter, wenn der Vermieter erst in späterer Folge durch Ablösung der Investitionssumme das wirtschaftliche Eigentum an dieser Mieterinvestition erwirbt.