ArbVG § 105
Die Verständigung von einer noch nicht konkret, sondern erst bei Eintritt verschiedener Umstände geplanten Kündigung gilt nicht als ausreichende Verständigung von einer später ausgesprochenen Kündigung.
EA Innsbruck 16. 2. 1987, Re 50/86
ArbVG § 105
Die Verständigung von einer noch nicht konkret, sondern erst bei Eintritt verschiedener Umstände geplanten Kündigung gilt nicht als ausreichende Verständigung von einer später ausgesprochenen Kündigung.
EA Innsbruck 16. 2. 1987, Re 50/86