EStG § 20
Anschaffungskosten für ein Kfz sind nicht generell unangemessen, soweit gewisse absolute Betragsgrenzen überschritten werden. Für die Beurteilung der Unangemessenheit kommt es vielmehr auf die Umstände des Einzelfalles an.
BFH 8. 10. 1987, IV R 5/85