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Ausschluß der Deckung aus Ziviltechnikerhaftpflichtversicherung

WirtschaftsrechtJudikatur WirtschaftsrechtRdW 1988, 43 Heft 2a v. 1.2.1988

ZivTechnG: § 5 Abs 1

VB der Ingenieurkammerverträge: Art 1 P 2

Ziel der Ausschlußklausel nach Art. 1 P 2 der VB der Ingenieurkammerverträge ist es, jede Mitwirkung des Versicherten an der Herstellung des von ihm geplanten Werkes vom Versicherungsschutz auszunehmen; ist der Versicherte etwa Geschäftsführer und Gesellschafter einer an der Bauausführung im Wege einer ARGE beteiligten GmbH, liegen die Voraussetzungen für den Ausschluß vor.

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