SteuerrechtRdW 1988, 32 Heft 1 v. 1.1.1988
Die deutsche Rechtsanwaltskammer hat vor rund einem Jahr beschlossen, neben dem bereits etablierten „Fachanwalt für Steuerrecht“ künftig auch die Fachbezeichnung für Verwaltungsrecht, für Sozialrecht und für Arbeitsrecht zu verleihen.