GebG: § 33 TP 5 Abs 1
Verpflichtet sich der Bestandgeber, die vermietete EDV-Anlage zu warten und ist der Wartungsvertrag integrierter Bestandteil des Mietvertrages, so gehört auch das für den Wartungsvertrag vereinbarte Entgelt zur Bemessungsgrundlage der Bestandvertragsgebühr.