UStG § 12 Abs 3
Vorsteuerbeträge, die auf die Errichtung eines zunächst unbenutzt bleibenden „Reserveraumes“ einer Bank entfallen, sind im Hinblick auf § 6 Z 8 iV mit § 12 Abs 3 Z 1 UStG 1972 auch dann nicht abzugsfähig, wenn auf Grund der objektiven Verhältnisse (eigener Eingang) eine Vermietung möglich wäre.