EStG: § 22, 99 EStG
1. Tritt eine Künstlerin (im Gegenstandsfall eine weltberühmte Sängerin und Schauspielerin) im Rahmen einer als Unterhaltungsveranstaltung konzipierten Silvestergala auf, so handelt es sich dabei im Hinblick auf § 22 Abs 1 Z 1 zweiter Satz EStG um eine freiberufliche Betätigung.