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Keine Rückstellung für Grund- oder Teilüberholung von Flugzeugen

SteuerrechtJudikatur SteuerrechtRdW 1988, 27 Heft 1 v. 1.1.1988

EStG § 4 Abs 1, § 4 Abs 4

Der Halter eines Flugzeuges ist nicht berechtigt, vor Ablauf der zulässigen Betriebszeit Rückstellungen für die Verpflichtung zur Grund- oder Teilüberholung des Flugzeuges zu bilden.

BFH 19. 5. 1987, VIII R 327/83

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