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Einkünfte aus der entgeltlichen Überlassung eines Fruchtgenusses

SteuerrechtJudikatur SteuerrechtRdW 1988, 27 Heft 1 v. 1.1.1988

EStG §§ 2, 28

Die entgeltliche Einräumung des Fruchtgenußrechtes an einem Wohnobjekt führt grundsätzlich zu Einkünften aus Vermietung und Verpachtung. Erzielt der Fruchtgenuttbesteller allerdings auf Dauer keine Überschüsse, so ist das Vorliegen einer Einkunftsquelle nach allgemeinen Grundsätzen (Liebhaberei) zu verneinen.

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