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Investitionsfreibetrag für Teilherstellungskosten

SteuerrechtErlassrundschauRdW 1988, 27 Heft 1 v. 1.1.1988

EStG: § 10, § 122 Abs 3

Die vorzeitige Abschreibung für unmittelbar dem Betriebszweck dienende Gebäude nach § 122 Abs 3 EStG läuft mit Ende 1987 aus. Das BMF hat mit Erl 25. 11. 1987, 14 0553/2-IV/14/87, ausgeführt, daß auf Grund des Auslaufens der vorzeitigen Abschreibung des § 122 Abs 3 EStG von den restlichen Herstellungskosten der Jahre ab 1988 ein Investitionsfreibetrag geltend gemacht werden darf.

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