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Der „arbeitslose“ Betriebsgründer

ArbeitsrechtHelmut AndexlingerRdW 1988, 16 Heft 1 v. 1.1.1988

Betriebsgründung ist ein ebenso legitimer Versuch, die Arbeitslosigkeit auf Sicht zu beenden, wie die Suche nach einer neuen unselbständigen Beschäftigung und verdient daher in jeder Hinsicht Gleichbehandlung. Formal ist diese Gleichbehandlung durch § 12 Abs 6 lit c AlVG gewährleistet.

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